Schlosspark
Vorstand, Team, Mitglieder, Präambel, Beirat, Leitbild
Über uns

Die Stiftung Hambacher Schloss

Die Stiftung Hambacher Schloss wurde am 1. Februar 2002 als Stiftung des öffentlichen Rechts mit dem Ziel gegründet, das Hambacher Schloss als bedeutende historische Stätte für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland und die europäische Zusammenarbeit zu erhalten und zu pflegen. Dies geschieht vor allem durch unsere Dauerausstellung im Hambacher Schloss, ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm sowie durch zielgruppenorientierte Vermittlungsangebote. Die Stifter sind das Land Rheinland-Pfalz, die Stadt Neustadt an der Weinstraße, der Landkreis Bad Dürkheim sowie der Bezirksverband Pfalz. Institutionell gefördert wird die Stiftung Hambacher Schloss durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Vorstand

©MdI RLP/Torsten Silz

Simone Schneider

Vorstandsvorsitzende

Staatssekretärin im Ministerium des Innern und für Sport


© Kreisverwaltung Bad Dürkheim

Hans-Ulrich Ihlenfeld

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Landrat für den Landkreis Bad Dürkheim und Vorsitzender des Bezirkstags Pfalz


Abstandshalter



Hagen Philipp Wolf

Vorstandsmitglied

Behörde der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien


© Staatskanzlei / Fotografin: Kristina Schäfer

Vanessa Fischer

Vorstandsmitglied

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz


Barbara Fischer

Vorstandsmitglied

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz


Christoph Kraus

Vorstandsmitglied

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration


© Stadt Neustadt an der Weinstraße

Marc Weigel

Vorstandsmitglied

Oberbürgermeister der Stadt Neustadt


Beirat

Kurt Beck

Beiratsvorsitzender

Ministerpräsident a.D.


Prof. Dr. Maria Böhmer

Stellvertretende Beiratsvorsitzende

Staatsministerin a.D. und Präsidentin der Deutschen UNESCO- Kommission e.V.


Prof. Dr. Hans Walter Hütter

Beiratsmitglied

Vorsitzender des Präsidiums der Stiftung Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen


Dr. Sabine Klapp

Beiratsmitglied

Direktorin des Instituts für pfälzische Geschichte und Volkskunde


Prof. Dr. Olaf Köller

Beiratsmitglied

Geschäftsführender Wissenschaftlicher Direktor am Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik


Thomas Krüger

Beiratsmitglied

Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung


Prof. Dr. Catherine Maurer

Beiratsmitglied

Professorin für Zeitgeschichte an der Universität Straßburg


Rebekka Ostrop

Beiratsmitglied

Europäisches Jugendparlament e.V.


Dr. Simone Schelberg

Beiratsmitglied

Co-Direktorin des Mainzer Medieninstituts


Dr. Hubert Wajs

Beiratsmitglied

Direktor des historischen Archivs in Warschau


Team

Ulrike Dittrich

Geschäftsführende Schlossmanagerin

Irina Elert

Stellvertretende Geschäftsführerin

Dr. Kristian Buchna

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Charlotte Dietz

Presse, Öffentlichkeitsarbeit, Kulturvermittlung, Homepage

Sandra Reichert

Besucherservice

Tanja Stephan-Reinhardt
Christine Sitrin
Olaf Watzek
Ilka Heeskens
Giulia Garise-Richter

Shop, Kasse & Ausstellung

Christian Hoch
Kai Herrmann

Haustechniker / Hausmeister

Anke Bourdos
Heidi Spiegel
Solveig Pfeifer

Reinigung

Abstandshalter



Leitbild

Die Stiftung Hambacher Schloss wurde am 1. Februar 2002 als Stiftung des öffentlichen Rechts mit dem Ziel gegründet, das Hambacher Schloss als bedeutende historische Stätte für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland und die europäische Zusammenarbeit zu erhalten und zu pflegen. In ihrem Leitbild benennt sie jene Werte und Wege, mit denen sie dieses Ziel erreichen möchte.

Erbe

Das Hambacher Schloss gilt als Wiege der deutschen Demokratie. Am 27. Mai 1832 versammelten sich rund 30.000 Menschen auf dem Hambacher Schlossberg, um für bürgerliche Freiheiten, Rechtsstaatlichkeit, nationale Einheit und europäische Solidarität einzutreten. Am Beispiel des Hambacher Festes wird deutlich, dass in der deutschen Geschichte demokratische Errungenschaften wie die Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit mit Mut und Engagement erstritten und verteidigt wurden. Die Teilnahme von Frauen und Männern aus allen Schichten, von Deutschen, Polen und Franzosen macht das Hambacher Fest zu einer der ersten politischen Volksversammlungen auf deutschem Boden und dokumentiert zugleich das frühe Streben nach Gleichberechtigung, Teilhabe und Völkerverständigung. Die hier erstmals gehisste schwarz-rot-goldene Fahne wurde zum Inbegriff für Freiheit, Einheit und Demokratie in Deutschland. Diesem historischen Erbe fühlen wir uns verpflichtet.

Werte

Als Stiftung Hambacher Schloss handeln wir im Bewusstsein, dass unsere Demokratie nicht nur erstritten und erkämpft wurde, sondern stets aufs Neue verteidigt, gestaltet und gelebt werden muss. Wir bekennen uns zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und zur Demokratie als Lebensform, die ein wertgebundenes Handeln erfordert. Wir treten daher ein für die vorbehaltlose Achtung der Würde eines jeden Menschen, für individuelle Freiheit und gemeinschaftliche Verantwortung, für ein solidarisches Miteinander innerhalb unserer Gesellschaft und innerhalb Europas. Wir treten ein für Respekt und Toleranz im gegenseitigen Umgang, für kulturelle Teilhabe und Inklusion, für Meinungsvielfalt und Kontroversität in der Debatte, für Zivilcourage und Entschlossenheit in der Zurückweisung menschenfeindlicher, antidemokratischer und chauvinistischer Anschauungen.

Ziele

Das Hambacher Schloss ist ein kultureller Ort der Begegnung für alle Bürgerinnen und Bürger. Als demokratischer und europäischer Erinnerungs-, Lern- und Kommunikationsort möchten wir offene Räume und Foren schaffen, um durch lebendige Auseinandersetzung die Verbundenheit mit der Demokratie und mit Europa zu stärken.

Dies geschieht:

  • in unserer ganzjährig geöffneten Dauerausstellung über das Hambacher Fest sowie in Wechselausstellungen
  • in Veranstaltungen, die zur Debatte über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft unserer Demokratie und Europas anregen
  • bei Führungen zu verschiedenen Themen rund um das Hambacher Schloss
  • in Workshops zu historisch-politischen Themen für Schulklassen
  • durch die stetige Ausweitung des museumspädagogischen Angebots für unterschiedliche Zielgruppen
  • durch den barrierefreien Zugang zu Schloss und Ausstellung
  • in Form eines abwechslungsreichen Kultur- und Veranstaltungsprogramms
  • durch eine vielfältige Vernetzung auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene mit Partnerinnen und Partnern aus dem Kultur- und Bildungsbereich sowie aus der Zivilgesellschaft
Stiftungssatzung
Präambel

Am 27. Mai 1832 feierten viele tausend freiheitsliebende Bürgerinnen und Bürger aus allen Teilen Deutschlands am Hambacher Schloss das „Hambacher Fest“.

Unabhängig von Herkunft, gesellschaftlicher Stellung oder Nationalität traten sie für die Einheit Deutschlands in einem solidarisch verbundenen Europa und für demokratische Grund- und Freiheitsrechte ein. Diese friedliche Demonstration für die Freiheit und Einheit Deutschlands gilt inzwischen als Meilenstein auf dem Weg zur Einheit Deutschlands, und das Hambacher Schloss wird als die „Wiege der deutschen Demokratie“ bezeichnet.

Durch zahlreiche Veranstaltungen und eine Dauerausstellung will die Stiftung Hambacher Schloss auch weiterhin die Lebensumstände der Menschen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und die Ideen und Visionen dieser Aufbruchszeit zukünftigen Generationen vermitteln.

Ziel der Stiftung ist es, die herausragende Bedeutung des Hambacher Festes vom 27. Mai 1832 für die Entwicklung Deutschlands zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie den Weg zu einem weltoffenen und toleranten Europa zu verdeutlichen, das Hambacher Schloss wegen seiner kulturellen Bedeutung als Baudenkmal zu erhalten, die Dauerausstellung zu pflegen und zu ergänzen und durch vielfältige Maßnahmen zu einer Belebung dieser historischen Stätte beizutragen.

Das Hambacher Schloss ist ein zentraler Erinnerungsort der deutschen und europäischen Demokratie- und Freiheitsgeschichte. Die Nutzung des Ortes muss deshalb dem friedlichen, freiheitlichen und solidarischen Geist des Hambacher Festes entsprechen, und sie hat auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen.

Das Land Rheinland-Pfalz, der Landkreis Bad Dürkheim, der Bezirksverband der Pfalz und die Stadt Neustadt an der Weinstraße errichten in diesem Sinne eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts, die folgende Satzung erhalten soll:

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform
  1. Die Stiftung führt den Namen „Hambacher Schloss“.
  2. Die Stiftung hat ihren Sitz in Neustadt an der Weinstraße.
  3. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts.
§ 2 Zweck der Stiftung
  1. Die Stiftung hat die Aufgabe, das Hambacher Schloss als bedeutende historische Stätte für die Entwicklung der Demokratie in Deutschland und die europäische Zusammenarbeit zu erhalten und zu pflegen, insbesondere auch historisch-politische Vermittlungsarbeit im Geiste der Demokratie, Menschenwürde, Toleranz und Völkerverständigung zu leisten.
  2. Zu den Aufgaben der Stiftung gehören insbesondere
    1. das Hambacher Schloss als Kulturdenkmal zu erhalten,
    2. die Dauerausstellung zu pflegen und weiterzuentwickeln,
    3. den Stiftungszweck fördernde Veranstaltungen zu planen und durchzuführen sowie
    4. durch sonstige Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte zur Belebung und Pflege dieser historischen Stätte nach Maßgabe einer vom Stiftungsvorstand zu erlassenden Besucherordnung beizutragen.
§ 3 Gemeinnützigkeit
  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
  3. Die Stiftung darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigen.
§ 4 Stiftungsvermögen
  1. Das Vermögen der Stiftung besteht aus
    1. dem Hambacher Schloss, Katasteramt Neustadt an der Weinstraße, Flurstück Nr. 2856, sowie den Grundstücken mit den Flurstücksnummern 2857
      (Schlossberg ohne Kreisstraße) und 2859/142 (Druckerhöhungsstation),
    2. den bisherigen als Dauerleihgabe des Landes zur Verfügung gestellten Ausstellungsobjekten sowie
    3. sonstigen Zuwendungen zum Stiftungsvermögen.
  2. Das Stiftungsvermögen nach Absatz 1 Nummer 3 ist nach den Grundsätzen einer ordentlichen Wirtschaftsführung ertragreich anzulegen.
§ 5 Stiftungsmittel

(1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus

  1. den Erträgen des Stiftungsvermögens,
  2. den Eintrittsgeldern und anderen Einnahmen,
  3. sonstigen Zuwendungen, soweit diese nicht für das Stiftungsvermögen bestimmt sind, sowie
  4. den jährlichen Grundzahlungen der Stifter

Dabei handelt es sich um Zahlungen
des Landes Rheinland-Pfalz i. H. v. € 200.000,-,
des Bezirksverbandes Pfalz i. H. v. € 16.666,-,
des Landkreises Bad Dürkheim i. H. v. € 16.666,-,
der Stadt Neustadt an der Weinstraße i. H. v. € 16.666,-

5. der jährlichen zweckgebundenen Zahlung des Landes Rheinland-Pfalz zur Mitfinanzierung einer Stelle für eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in i. H. v. € 50.000,-.

(2) Die Stifter nutzen die Möglichkeit der Förderung des Bundes für das Hambacher Schloss. Zuwendungen des Bundes werden auf den Anteil des Landes gemäß Absatz 1 Nr. 4  bis zu € 75.000,- angerechnet, gemäß näherer Festlegung der Stifter.

(3) Die Zahlungen der Stifter gemäß Absatz 1 Nr. 4 und 5 werden alle drei Jahre erhöht. Bei der Erhöhung wird die Summe der jährlichen Tarifsteigerungen der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt. Eine Verpflichtung der Stifter, über die im Rahmen der jeweiligen Haushaltspläne festgelegten Zahlungen hinaus zusätzliche Zahlungen an die Stiftung zu leisten, besteht nicht.

§ 6 Stiftungsvorstand
    1. Der Vorstand besteht aus
      • vier Vertreterinnen/Vertretern des Landes Rheinland-Pfalz,
      • der/dem Bezirkstagsvorsitzenden der Pfalz,
      • der Landrätin/dem Landrat des Landkreises Bad Dürkheim,
      • der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister der Stadt Neustadt an der Weinstraße, und
      • einer Vertreterin/einem Vertreter des Bundes.

Im Falle der Verhinderung können die Mitglieder des Stiftungsvorstandes von einer/einem Beauftragten der sie entsendenden Gebietskörperschaft (Exekutive) vertreten werden.

  1. Die Vorsitzende/der Vorsitzende sowie der/die Stellvertreter/in des Stiftungsvorstandes werden vom Vorstand aus seiner Mitte gewählt; die/der Vorsitzende auf Vorschlag des Landes.
  2. Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen notwendigen Auslagen und Aufwendungen.
  3. Der Vorstand ist bei Bedarf durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden bei Wahrung einer Einladungsfrist von zwei Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich einzuladen.
  4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. Die Vertreterin/der Vertreter des Bundes hat ein Vetorecht in Personalangelegenheiten von Beschäftigten, die einem dem höheren Dienst vergleichbare Tätigkeit wahrnehmen. Beschlüsse in Haushaltsangelegenheiten sind im Einvernehmen mit der Vertreterin/dem Vertreter des Bundes zu fassen. Mit Zustimmung aller Mitglieder des Vorstandes können Beschlüsse auch im Umlaufverfahren gefasst werden.
  5. Der Vorstand verwaltet die Stiftung. Er hat insbesondere
    1. das Vermögen und die Einrichtungen der Stiftung zu verwalten,
    2. den Haushaltsplan aufzustellen,
    3. die Jahresrechnung vorzulegen,
    4. den Tätigkeitsbericht zu erstellen,
    5. eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer zu bestellen und zu entlasten, sowie
    6. Satzungsänderungen zu beschließen; für Satzungsänderungen genügt eine Dreiviertelmehrheit; Änderungen des § 2 erfolgen einstimmig,
    7. eine Besucherordnung sowie eine Geschäftsordnung zu erlassen.
  6. Die Stiftung wird gerichtlich und außergerichtlich von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Vorstands der Stiftung vertreten. Sie beziehungsweise er kann der Geschäftsführerin oder dem Geschäftsführer Prozessvollmacht erteilen.
§ 7 Stiftungsbeirat
  1. Der Stiftungsvorstand kann für die Dauer von fünf Jahren einen Stiftungsbeirat berufen. Wiederberufung und vorzeitige Abberufung aus wichtigen Gründen sind zulässig.
  2. Der Stiftungsbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Beirates erhält.
  3. Der Beirat berät den Stiftungsvorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben und der Ausgestaltung des Hambacher Schlosses als historisches Denkmal.
  4. Die Mitglieder des Stiftungsbeirates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Sie haben Anspruch auf Ersatz der ihnen entstandenen notwendigen Auslagen und Aufwendungen.
§ 8 Stiftungsaufsicht

Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils geltenden Stiftungsrechts.

§ 9 Rechnungsprüfung
    1. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch das Ministerium der Finanzen.
    2. Die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Rechnungshof Rheinland-Pfalz bleibt unberührt.
§ 10 Anfallberechtigung

Im Falle der Auflösung der Stiftung tritt das Land Rheinland-Pfalz in die Rechte und Pflichten der Stiftung ein.

§ 11 Haftung

Die Haftung für den Vorstand und Geschäftsführung der Stiftung wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

§ 12

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2002 in Kraft.

Eine Änderung der Satzung ist am 3.9.2007 in Kraft getreten.

Eine weitere Änderung der Satzung wurde am 5.2.2010 vom Vorstand beschlossen und ist am 24.2.2010 durch die rechtliche Anerkennung der Stiftungsaufsichtsbehörde (Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz) in Kraft getreten.

Eine weitere Änderung der Satzung wurde am 20.3.2014 vom Vorstand beschlossen und ist am 5.6.2014 durch die rechtliche Anerkennung der Stiftungsaufsichtsbehörde (Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz) in Kraft getreten.

Eine weitere Änderung der Satzung wurde am 19.11.2020 vom Vorstand beschlossen und ist am 15.12.2020 durch die rechtliche Anerkennung der Stiftungsaufsichtsbehörde (Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz) in Kraft getreten.

Eine weitere Änderung der Satzung wurde am 31.10.2023 vom Vorstand beschlossen und ist am 14.11.2023 durch die rechtliche Anerkennung der Stiftungsaufsichtsbehörde (Ministerium der Justiz) in Kraft getreten.

Stellungnahmen

Bild: Stefan Müller

26.5.2023

Stellungnahme zum 28. Mai 2023

Unser Statement ist klar: HAMBACH IST BUNT! Daran ändert auch eine einfarbig gekleidete Versammlung nichts. Das Hambacher Schloss steht für […]

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02.08.2022

Dokumentation der Stiftung Hambacher Schloss zu den Ereignissen ...

Am 28. Mai wurde in Neustadt an der Weinstraße die Veranstaltung „1832. Das Fest der Demokratie“ insbesondere auf dem Hambacher […]

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© Tino Latzko

25.05.2022

Hambacher Intervention

Wir alle stehen noch immer unter dem Schock des russischen Angriffskriegs, der die Ukraine mit menschenverachtender Härte trifft. Mit umso […]

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(c) Stephan Baumann

16.04.2021

Stellungnahme der Stiftung Hambacher Schloss zu den Versuchen ...

Meinungs-, Versammlungs- und Pressefreiheit sind zentrale Errungenschaften unserer Demokratie, die fest mit dem Hambacher Schloss verbunden sind. Mutige Männer und […]

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Die Stiftung Hambacher Schloss vermittelt Gruppenführungen für Erwachsene und Kinder auf dem Hambacher Schloss. Die meisten Führungen finden auf Deutsch […]

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