© Stiftung Hambacher Schloss
Am Ostrand des Pfälzer Waldes gelegen, eingebettet in die malerische Umgebung der Deutschen Weinstraße und mit Blick hinunter in die Weite der oberrheinischen Tiefebene ist das Hambacher Schloss eine lebendige Stätte deutscher und europäischer Demokratiegeschichte. Seit Juni 2022 wartet die modernisierte Ausstellung „Hinauf, hinauf zum Schloss!“ mit neuen Exponaten und interaktiven Vertiefungsmöglichkeiten darauf, erkundet zu werden.
Das Veranstaltungsprogramm mit politischen Diskussionen, klassischen Konzerten, Kabaretts und Theaterstücke für Kinder und Erwachsene bietet gleichermaßen kulturelle Unterhaltung wie auch die Möglichkeit zur lebendigen Debatte. Der Schlosspark, die mediterran anmutende Panoramaterrasse und das Restaurant 1832 laden zum Schlendern, Entdecken und Genießen ein.
Erwachsene | 6,50 € | |
Schüler/Studenten | 3,00 € | |
Menschen mit Behinderung | 4,50 € | |
Familien | 13,00 € | |
Gruppen ab 10 Personen (Erwachsene) | 5,50 € p.P. | |
Gruppen ab 10 Personen (Schüler/Studenten) | 2,00 € p.P. | |
Kinder unter 6 Jahren | Frei |
März bis November
Montag – Sonntag: 10:00 – 18:00 Uhr
Dezember bis Februar
Montag – Sonntag: 11:00 – 17:00 Uhr
Geschlossen am:
24.12. / 25.12. / 26.12. / 31.12. / 01.01.
Betriebsferien:
03.02.2025 – 16.02.2025
Sie erreichen uns bequem mit Bus und Bahn. Vom Hauptbahnhof in Neustadt an der Weinstraße fährt die Buslinie 502 im Halbstundentakt bis zum Hambacher Schloss.
Von der Bushaltestelle „Schloss“ sind es zu Fuß noch circa 400 Meter den Berg hinauf bis zum Eingang des Schlosses.
Informationen des Verkehrsbund Rhein-Neckar (VRN) für Ihre Reiseplanung finden Sie hier:
Mit dem Auto erreichen Sie uns über die Autobahn A 65. Nehmen Sie die Abfahrt Neustadt an der Weinstraße-Süd (13) auf die B 39.
Dort folgen Sie der Beschilderung zum Ortsteil Hambach und zum Hambacher Schloss.
Der Verkehrsweg zum und vom Hambacher Schloss ist ein Ringverkehr mit Einbahnstraßenregelung. Parkmöglichkeiten stehen entlang
der Auffahrt (Schlossstraße) und Abfahrt (Freiheitsstraße) ausreichend zur Verfügung.
Für Reisebusse gibt es insgesamt vier Parkplätze im Bereich der Bushaltestelle.
Eine Zufahrt bis hinauf zum Hambacher Schloss ist grundsätzlich nicht möglich. Informationen zur Barrierefreiheit finden Sie unter „Barrierefreiheit“.
Das Hambacher Schloss ist ein offener Ort für alle Menschen! Inklusion und Barrierefreiheit sind für uns zentrale Anliegen. Der Schlosspark, das Restaurant 1832 und das Schloss sind barrierefrei erschlossen. Die Ausstellung „Hinauf, hinauf zum Schloss!“ vermittelt die Geschichte rund um das Hambacher Fest 1832 auch anhand zahlreicher Hörstationen und einem Audioguide und ist so für blinde und sehbehinderte Menschen erlebbar. Unterfahrbare Ausstellungselemente, Rampen und niedrige Vitrinen ermöglichen es Menschen im Rollstuhl, die Exponate zu betrachten. Wir bieten Führungen für blinde und sehbehinderte Menschen sowie Führungen in leichter Sprache an. Das Hambacher Schloss wird von „Reisen für Alle“ hinsichtlich der barrierefreien Angebote alle drei Jahre überprüft und zertifiziert.
Bus: Die Bushaltestelle (Buslinie 502) liegt unterhalb des Hambacher Schlosses. Von dort sind es zu Fuß circa 400 Meter den Berg hinauf bis zum Eingang des Schlosses.
PKW: Mit dem Auto erreichen Sie uns über die Autobahn A 65. Nehmen Sie die Abfahrt Neustadt an der Weinstraße-Süd (13) auf die B 39. Dort folgen Sie der Beschilderung zum Ortsteil Hambach und zum Hambacher Schloss.
Der Verkehrsweg zum und vom Hambacher Schloss ist ein Ringverkehr mit Einbahnstraßenregelung. Parkmöglichkeiten stehen entlang der Auffahrt (Schlossstraße) und Abfahrt (Freiheitsstraße) ausreichend zur Verfügung. Von dort sind es – je nachdem, wo das Auto parkt – zu Fuß mindestens 400 Meter den Berg hinauf bis zum Eingang des Schlosses.
Behindertenparkplätze stehen direkt am Hambacher Schloss zur Verfügung.
Zur Erkundung der Dauerausstellung „Hinauf, hinauf zum Schloss“ steht ein Audioguide für 3,- € in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Polnisch zur Verfügung.
Assistenzhunde sind im Hambacher Schloss und in der Dauerausstellung „Hinauf, hinauf zum Schloss!“ erlaubt.
Der Eintritt ins Hambacher Schloss und die Dauerausstellung kostet 6,50 €, für Menschen mit Behinderung ermäßigt 4,50 €.
Führung für Menschen mit Sehbehinderung und blinde Menschen mit ausführlichen Beschreibungen der Landschaft, Architektur und Ausstellung sowie tastbaren Exponaten.
Dauer: 90 Minuten
Kosten: 90,00 € zzgl. Schlosseintritt
Führung für Menschen mit Lernschwierigkeiten, in der die Geschichte rund um das Hambacher Schloss mit einfachen Worten erzählt wird. Es bleibt viel Raum und Zeit für Nachfragen und Gespräche.
Dauer: 45 Minuten
Kosten: 55,00 € zzgl. Schlosseintritt
Tel. +49 6321 92 629-0
zeitreisen@hambacher-schloss.de
Informationen in leichter Sprache über das Hambacher Schloss finden Sie hier.
Herzlich willkommen auf dem Hambacher Schloss, der Wiege der deutschen Demokratie!
Um Ihren Aufenthalt so angenehm und reibungslos wie möglich zu gestalten, gelten für alle Besucherinnen und Besucher des Geländes der Stiftung Hambacher Schloss (Gebäude des Schlosses, Schlosspark, Zuwege zum Schloss, Platz an der Bushaltestelle Hambacher Schloss) die nachfolgenden Bestimmungen. Sollten in besonderen Ausnahmefällen ergänzende Verhaltensmaßregeln notwendig sein, so werden diese am Eingangstor der Schlossanlage als verbindliche Ge- und Verbote kommuniziert.
Öffnungszeiten, Eintrittspreise und Führungen
Das Hambacher Schloss ist täglich geöffnet (März bis November von 10 bis 18 Uhr; Dezember bis Februar von 11 bis 17 Uhr).
Der Zugang zur Schlossanlage ist kostenfrei. Die Eintrittspreise für den Schlossbesuch werden von der Stiftung Hambacher Schloss festgelegt. Es gelten die Aushänge und öffentlichen Bekanntmachungen.
Das Angebot an öffentlichen Führungen und Gruppenführungen kann auf der Website eingesehen werden (www.hambacher-schloss.de). Führungen auf dem Schlossgelände werden ausschließlich von der Stiftung Hambacher Schloss organisiert und durchgeführt.
Zugang zur Schlossanlage
Der Zugang zur Schlossanlage außerhalb der ausgewiesenen Wege ist nicht gestattet. Die Zufahrt auf die Schlossanlage ist nur mit Sondergenehmigung durch die Stiftung Hambacher Schloss gestattet.
Allgemeine Bestimmungen und Verhaltensregeln für Besucherinnen und Besucher
Alle Einrichtungen des Hambacher Schlosses sind pfleglich und schonend zu benutzen.
Innerhalb der Räume und auf dem Gelände des Hambacher Schlosses hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Die Besucherinnen und Besucher haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die von ihnen auf dem Schlossgelände verursachten Schäden.
Das Personal der Stiftung übt das Hausrecht aus. Besucherinnen und Besucher haben den Anordnungen des Personals Folge zu leisten. Dies gilt auch für das Personal von Dienstleistern, die von der Stiftung mit der Überwachung der Sicherheit auf dem Schlossgelände beauftragt sind.
Die Stiftung Hambacher Schloss als Betreiberin sowie die Veranstalter von Gastveranstaltungen und hiermit beauftragte Dienstleister kontrollieren die Einhaltung der Bestimmungen dieser Besucherordnung gegenüber den Besucherinnen und Besuchern.
Bei einem Verstoß gegen Anordnungen im Einzelfall sowie Bestimmungen dieser Besucherordnung kann Besucherinnen und Besuchern der weitere Besuch im Einzelfall untersagt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Eintrittsgeldern besteht in diesem Fall nicht.
Bei schwerwiegenden Verstößen kann von der Betreiberin, vertreten durch die Geschäftsführung oder autorisiertes Personal, ein Hausverbot über die Dauer von bis zu drei Monaten ausgesprochen werden. Dieses Hausverbot kann auch nachträglich ausgesprochen werden, sollten z.B. schwerwiegende Verstöße erst im Nachhinein festgestellt werden.
Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäudeteilen und Freiflächen sowie deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in Räumen und auf dem Gelände des Hambacher Schlosses aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die Räume und das Gelände des Hambacher Schlosses sofort zu verlassen.
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.
Verhalten auf dem Gelände
Die Außentreppen sowie alle Rettungs- und Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
Die Panoramaterrasse ist von Fahrrädern freizuhalten und darf nicht befahren werden. Das Abstellen von Fahrrädern ist ausschließlich an den dafür vorgesehenen Fahrradständern erlaubt. Die Benutzung von Scootern, Inline-Skates, Skateboards u.ä. ist auf der Schlossanlage nicht gestattet.
Für Fahrräder, Personenkraftwagen und Lastkraftwagen gilt ab der Bushaltestelle Hambacher Schloss und auf dem gesamten Schlossgelände Schritttempo.
Hunde sind auf dem gesamten Gelände stets anzuleinen und zu jeder Zeit von einer hierzu geeigneten Person zu führen bzw. zu beaufsichtigen.
Lärmbelästigungen aller Art – insbesondere durch das Abspielen von Musik – sind nicht gestattet.
Fotografieren und Filmen ist für den privaten Gebrauch erlaubt, in den Ausstellungsräumen jedoch ohne Blitzlicht, Lampen, Stativ oder Selfiesticks. Die Beachtung des Urheber- und Eigentümerrechts sowie der Persönlichkeitsrechte Dritter obliegt derjenigen Person, die fotografiert oder filmt.
Eine organisierte gastronomische Verpflegung ist auf dem Schlossgelände nicht gestattet.
Verhalten im Schloss, in der Ausstellung und bei Veranstaltungen
Der Aufenthalt in den Veranstaltungs- und Ausstellungsräumen des Hambacher Schlosses bei öffentlichen Veranstaltungen und Ausstellungen mit Verkauf von Eintrittskarten ist nur Besucherinnen und Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Veranstalters gestattet.
Bei Veranstaltungen mit Bestuhlung haben Besucherinnen und Besucher den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Veranstaltungs-/Ausstellungsräume und -flächen verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Für Kleidung, größere Taschen und Rucksäcke stehen eine Garderobe und Schließfächer kostenfrei zur Verfügung. Für Garderobe und Taschen wird nicht gehaftet. Auch für Wertgegenstände, Geld, Schlüssel in abgegebenen Taschen, Rücksacken oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen.
Das Mitführen und der Verzehr von Speisen und Getränken in den Innenräumen ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten für Besucherinnen und Besucher, die Verpflegung krankheitsbedingt nach Vorlage eines ärztlichen Attestes oder entsprechenden Ausweises mitführen müssen. Ausgenommen ist auch die Verpflegung von Babys und Kleinkindern.
In allen geschlossenen Räumen auf der Schlossanlage gilt ein Rauchverbot. Dies gilt auch für die Verwendung von E-Zigaretten.
Lehrkräfte, Leiterinnen und Leiter von Gruppen und andere Aufsichtspflichtige haben für ein angemessenes und rücksichtsvolles Verhalten von Kindern und Jugendlichen in ihrer Begleitung zu sorgen.
Treppen, Durchgänge sowie bezeichnete Fluchtwege sind aus Sicherheitsgründen stets freizuhalten.
Im Brandfall sowie im Falle eines Alarms ist das Gebäude zügig, aber ruhig zu verlassen.
Verbote und Erlaubnisvorbehalt
Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte, auf denen verfassungswidriges, extremistisches, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sind untersagt. Ebenso sind Maßnahmen, Veranstaltungen und Projekte mit extremistischen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalten untersagt.
Es ist untersagt, in Wort, Schrift oder Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) verächtlich zu machen sowie Kennzeichen und Symbole zu verwenden, zu verbreiten oder offen zu tragen, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren.
Besucherinnen und Besuchern ist das Mitführen, Bereithalten, Überlassen und Tragen folgender Gegenstände untersagt:
Besucherinnen und Besuchern ist weiterhin verboten:
Nur nach vorheriger Genehmigung durch die Stiftung Hambacher Schloss ist gestattet
Garderobe, Taschen- und Köperkontrollen
Aus Sicherheitsgründen kann das Verbot der Mitnahme von Taschen und Rucksäcken sowie die Verpflichtung zur Abgabe von Taschen, Rucksäcken und Garderobe zu den ortsüblichen Entgelten angeordnet werden.
Soweit keine entsprechenden Verbote bestehen, müssen Besucherinnen und Besucher damit rechnen, dass Taschen- und Körperkontrollen durchgeführt und mitgeführte Behältnisse, Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt kontrolliert werden.
Besucherinnen und Besucher, die mit der Taschen- und Körperkontrolle sowie der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung einer Veranstaltung oder von Besucherinnen und Besuchern führen können, durch von der Betreiberin autorisiertes Personal nicht einverstanden sind, können von der Veranstaltung oder dem weiteren Besuch des Hambacher Schlosses ausgeschlossen werden.
Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes oder Veranstaltungspreises besteht in diesem Fall nicht. Für Wertgegenstände, Geld, Schlüssel in abgegebenen Taschen, Rucksäcken oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen!
Film- und Videoaufnahmen – Recht am eigenen Bild
Werden durch Mitarbeiter der Betreiberin, durch Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.
Alle Personen, welche die Räume und das Gelände des Hambacher Schlosses betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Besucherordnung auf die mögliche Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen hingewiesen. Aufnahmen der Besucherinnen und Besucher können nach Maßgabe von § 23 KunstUrhG veröffentlicht werden.
Geltungsbereich
Diese Besucherordnung wurde am 09.05.2023 vom Vorstand der Stiftung Hambacher Schloss erlassen und gilt für das gesamte Gelände, das sich im Besitz der Stiftung Hambacher Schloss befindet.
© Stiftung Hambacher Schloss
Unterhalb des Hambacher Schlosses finden Sie unseren Museumsshop. Lassen Sie sich inspirieren von ausgewählter Literatur rund die Themen Demokratiegeschichte, Politik und Regionalgeschichte. Ob Roman, Biografie, Sachbuch oder Bildband – das Angebot ist groß. Oder sind Sie auf der Suche nach typisch pfälzischen Produkten als Geschenk oder Souvenir? Im Shop findet sich eine Vielzahl an Leckereien wie unser beliebtes „Keschde-Pesto“ (Kastanien-Pesto) oder ein besonders cremiger Honig von Bienen rund um den Schlossberg. Die sagenumwobene Elwedritsche aus dem Pfälzer Wald gehört natürlich ebenso in unser Sortiment wie das legendäre Dubbeglas. Lassen Sie sich überraschen von der liebevoll zusammengestellten Auswahl für Kinder und Erwachsene. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und beraten Sie gerne zu unsren Produkten.
© Stiftung Hambacher Schloss
Lassen Sie sich im Restaurant 1832 kulinarisch verwöhnen. Ob klassisch pfälzisch oder leicht und kreativ, ob frischer Kuchen oder erlesenes 3-Gänge-Menü: Das Team unter der Leitung von Küchenmeister Lukasz Partyka kreiert Köstlichkeiten für jeden Geschmack mit ausgewählten Zutaten aus der Region. Die liebevoll ausgewählten Weine komplettieren das Erlebnis. Auch architektonisch ist das Restaurant 1832 bemerkenswert. Der Schweizer Stararchitekt Max Dudler hat einen zugleich schlichten und großzügigen Bau geschaffen, der sich mit seinem Sandstein nahtlos in die Ringmauern des Hambacher Schlosses einfügt. Das Team des Restaurants 1832 freut sich auf Ihren Besuch!
Bitte wenden Sie sich an unseren Besucherservice:
Montag – Freitag
9:00 – 17:00 Uhr
Tel.: +49 6321 92 629-0
E-Mail: zeitreisen@hambacher-schloss.de
Bitte melden Sie sich 15 Minuten vor Führungsbeginn im Museumsshop (gleich nach dem Eisentor rechts) an.
Eine Zahlung ist bar, mit EC-Karte, Visa-Card oder Master-Card möglich. Alternativ können wir Ihnen auch nach Ihrem Besuch eine Rechnung zuschicken.
Im Hambacher Schloss und der Dauerausstellung „Hinauf, hinauf zum Schloss!“ ist das Fotografieren für private, nicht kommerzielle Zwecke grundsätzlich erlaubt.
Ausnahme: Gekennzeichnete Exponate in der Ausstellung, wie z.B. die originale Hauptfahne des Hambacher Festes. Während der Teilnahme an Führungen und anderen museumspädagogischen Angeboten ist das Fotografieren und Anfertigen von Film- und Tonaufnahmen nicht gestattet.
Das Fotografieren und Filmen mit Drohnen und sonstigen ferngesteuerten Flugmodellen ist auf dem gesamten Gelände des Hambacher Schlosses inklusive des Busparkplatzes nicht gestattet. Das Fotografieren und Filmen für kommerziellen Zwecke ist nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Stiftungsleitung gestattet.
Für den Besuch der Dauerausstellung „Hinauf, hinauf zum Schloss!“ empfehlen wir, 60 – 90 Minuten einzuplanen. Je nach Interesse und Vertiefung kann die Besuchsdauer natürlich variieren. Um zudem den Schlosspark ausgiebig genießen zu können, empfehlen zusätzlich 30 Minuten einzuplanen.
Ja, in der Ausstellung gibt es leichte, tragbare Klappstühle, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Hunde sind im Hambacher Schloss nicht erlaubt. Eine Ausnahme sind Assistenzhunde.
Ja, mit beiden Karten haben Sie freien Eintritt ins Hambacher Schloss und die Dauerausstellung „Hinauf, hinauf zum Schloss!“.
Für alle weiteren Angebote (z.B. Führungen oder Veranstaltungen) können die Karten nicht benutzt werden.