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Eingeschränkter Besucherbetrieb am Hambacher Schloss am 28. Mai 2023

Bild: Stefan Müller


Am Sonntag, 28. Mai, bleibt das Schlossgebäude geschlossen. Es wurde für diesen Tag auf dem Gelände des Hambacher Schlosses eine Versammlung zugelassen, welche die öffentlich-rechtliche Stiftung Hambacher Schloss hinzunehmen hat.

1832 forderten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Hambacher Festes unter anderem die Versammlungsfreiheit. 191 Jahre später ist eben diese Ausdruck unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Die Stärke und Überlegenheit unserer Demokratie in einer offenen und bunten Gesellschaft zeigt sich gerade daran, dass sie den Meinungsstreit zulässt und Minderheiten schützt. Meinungsfreiheit bedeutet jedoch nicht Widerspruchsfreiheit. Die Stiftung Hambacher Schloss verurteilt jegliche Versuche, unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaat durch Verschwörungstheorien, systematische Falschinformationen oder unverantwortliche historische Vergleiche zu delegitimieren.

Wir bedauern die Schließung des Schlossgebäudes sehr, allerdings kann ein geordneter Betrieb für Besucherinnen und Besucher aufgrund der Versammlung nicht gewährleistet werden. Das Schlossgelände ist für Besucherinnen und Besucher von 10 bis 15 Uhr geöffnet.

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